Im einem Testament wird der materielle Nachlass eines Lebens geregelt. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen. In einer Patientenverfügung kann man für den Fall das man nicht mehr der Selbstentscheidung fähig ist, festlegen auf welche Art die medizinische Behandlung erfolgen soll. Die Patientenverfügung kann auch wirtschaftliche Belange regeln für die Zeit in der man selbst nicht entscheidungsfähig ist. Da die Gesetzgebung zur Patientenverfügung ziemlich komplex ist ist eine Beratung zur Patientenverfügung meist sinnvoll. Broschüre vom Hospiz Stuttgart: Patientenverfügung Sehr persönliche Beratung gegen Spende: Der Gesetzgeber hat in den Bestattungsgesetzen eine Bestattungsverpflichtung festgelegt, die sich im wesentlichen an der gesetzlichen Erbfolge orientiert. Die Bestattungspflicht ist jedoch unabhängig davon ob es etwas zu erben gibt oder nicht. Da das Leben seinen eigenen Lauf nimmt, kann es zu Situationen kommen, in denen die persönlichen nahen Beziehungen nicht identisch sind mit den standesrechtlichen Beziehungen. Manche Ehen bestehen seit Jahren nur noch auf dem Papier und im gefühlten und geführten Leben gibt es einen anderen Partner. Falls jedoch nichts anderes verfügt ist, ist der Ehepartner, unabhängig von der Art der gelebten Beziehung, im Falle des Todes dann bestattungspflichtig. So ist die gesetzliche Regelung und dies schafft in manchen Fällen echte Probleme. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall vorzusorgen, die eigene Bestattung zu klären und einen Menschen zu bevollmächtigen, die Bestattung zu beauftragen und zu gestalten. Es ist vielleicht günstig dies auch im Zusammenhang mit der Patientenverfügung festlegen wobei die Patientenverfügung selbst mit Eintritt des Todes erlischt. Vorlage einer Bestattungsverfügung.pdf zum ausdrucken. Zur eigenen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten des Handelns im Umfeld von Tod und Bestattung habe ich hier eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Sie mit Fragen inspirieren soll. Checkliste “Wenn der Tod ins Leben tritt – Kostbare Zeit zwischen Tod und Bestattung” (vor dem Tod)Testament
Patientenverfügung
Hospizdienst Christophorus e.V.
Manfred-von-Richthofen Str. 11, 12101 Berlin
Tel.: 030 – 78 99 06 02
christophorus@hospiz-ambulant.deBestattungsverfügung
Vorlage einer Bestattungsverfuegung.docx als Word-Dokument zu download.
Checkliste “Was noch zu tun bleibt” (nach Eintritt des Todes)