Nachlass

Der Tod bedeutet das Ende unserer Bindung an das Materielle. Wir verlieren nicht nur die Ansprüche auf das, was wir zu Lebzeiten besessen hatten sondern müssen sogar unseren Körper aufgeben. Auch über den toten Körper verfügen nun Andere, denn auch der tote Körper gehört in gewisser Weise zum Erbe. Entweder bestimmt die gesetzlichen Erbfolge die Erben oder es gibt ein Testament. Die Erben tragen nun die Verantwortung für alle materiellen Dinge des vergangenen Lebens. Eine Bestattungsvorsorge ist wie ein Testament, das die Dinge rund um die Bestattung nach  dem Willen des Verstorbenen regelt.

Leider führt ein Nachlass unter den Erben auch immer wieder zu Streitigkeiten, ob er nun geregelt ist oder nicht. Da über die Verteilung des Erbes auch Beziehungen der Erben zum Verstorbenen ausgedrückt werden, führt dies oft auch zu Offenbarungen und Enttäuschungen bei den Erben. Vielleicht gibt es Streit über ein Familienerbstück, auch wenn es keinen großen materiellen Wert hat oder das eine Kind möchte jetzt das Elternhaus verkaufen und das andere möchte es behalten, hat aber nicht die Mittel die anderen auszuzahlen.

Den eigenen Nachlass zu regeln mag eine Hilfe im eigenen Verabschiedungsprozess am Lebensende sein. Vielleicht ist es aber auch der Wunsch über den eigenen Tod hinaus Kontrolle ausüben zu wollen?

Für Erben ist es vielleicht eine überlegenswerte Haltung, dass man eigentlich keinen Anspruch hat und das Erbe, was immer es ist, einfach ein Geschenk ist.


 

Ausschlagung des Erbes – nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen möglich

Manchmal ist es sinnvoll ein Erbe nicht anzunehmen, insbesondere falls der Nachlass überschuldet ist. Dann verzichtet man aber auch auf Alles, auch auf die eigentlich wertlosen Erinnerungsstücke wie Fotos oder Briefwechsel. Mit dem Nachlassverwalter kann man sich bei einer gemeinsamen Begehung bevor die Wohnung geräumt wird, meist über diese Stücke verständigen.