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Wie sehen unsere Begleitungen aus?

In unserer bestatterischen Tätigkeit unterstützen wir Menschen nach einem Sterbefall und begleiten die An- und Zugehörigen ebenso wie ihre Verstorbenen. Unsere Begleitung beginnt meist dort, wo ein Leben zu Ende gegangen, bzw. das Ende eines Lebens absehbar geworden ist, und umfasst in der Regel die Zeit vom Tod eines Menschen bis zu dessen Bestattung. In dieser Zeit kümmern wir uns um organisatorische Belange, rechtliche Notwendigkeiten und widmen uns gleichzeitig auch den emotionalen und zwischenmenschlichen Aspekten des Abschieds.

 

Wie diese Zeit gestaltet wird, richtet sich primär nach den Bedürfnissen der Zugehörigen. Zugleich folgt sie den verschiedenen Stationen, die der verstorbene Mensch beziehungsweise dessen Körper bis zur Bestattung durchläuft.

 

In enger Abstimmung mit den Zugehörigen begleiten wir jeden einzelnen dieser Schritte, die gemeinsam erlebt, bewusst gestaltet oder von uns stellvertretend übernommen werden können: von der Abholung des verstorbenen Menschen vom Sterbeort über die Versorgung und Waschung des Körpers, das Ankleiden und Einbetten sowie eine mögliche Abschiednahme am offenen oder geschlossenen Sarg, die Einäscherung bis hin zur Trauerfeier und der Bestattungszeremonie. 

Die gedankliche und/oder physische Begleitung dieser einzelnen Etappen kann für Zugehörige ein Gegengewicht zu der oft abrupt erlebten Veränderung sein, die ein Todesfall in ihrem Leben bedeutet. Auf ihre persönliche Weise und mit unserer Unterstützung können sie sich so dem Geschehenen in ihrem eigenen Tempo Schritt für Schritt annähern.

Die Verbindung zwischen Zugehörigen und ihren Verstorbenen steht stets im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine Verbindung, die sich in dieser Zeit ganz grundlegend verändert. Ausgehend davon verstehen wir unsere Aufgabe darin, Zugehörige dabei zu unterstützen, dieser besonderen Phase der Beziehung Ausdruck zu verleihen und einen Abschied zu gestalten, der sowohl ihnen selbst als auch dem Menschen entspricht, von dem sie Abschied nehmen. 

 

In diesem Prozess stehen wir Ihnen mit Fachkenntnis, Hingabe und Erfahrung zur Seite. 

Begletung
Todesfall erste schrtte

 

Im Todesfall – Die ersten Schritte

Wenn ein Mensch stirbt, kann das je nach Enge und Art der Beziehung für die An- und Zugehörigen eine einschneidende Erfahrung und emotional, wie organisatorisch, herausfordernd sein. 

Befinden Sie sich selbst – oder auch eine nahestehende Person – in der Situation, dass Sie sich um einen sterbenden oder bereits verstorbenen Menschen kümmern, können Sie sich hier Orientierung darüber verschaffen, welche Schritte nach Eintritt des Todes anstehen und was in welcher Reihenfolge passiert.

Zunächst: Nach dem Eintritt eines Todes drängt in aller Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

 

Meist haben Sie mehr Zeit, als Sie denken!

Ausschlaggebend dafür, was nun ansteht sind vor allem die Todesumstände sowie der Ort, an dem die Person verstorben ist: 

Handelt es sich in Ihrer Situation um einen „natürlichen“ Tod (was in diesem Fall bedeutet: altersbedingt, als Folge einer be-/erkannten Krankheit und ohne Einwirkung von außen) ist für den weiteren Ablauf vor allem der Sterbeort maßgeblich und die folgende Übersicht ist für Sie zutreffend. Unterschieden haben wir zwischen:

Sterbeort: Zuhause 

Sterbeort: Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder in einer vergleichbare Einrichtung

Besondere Todesumstände 

Ist ein Tod auf Anhieb nicht eindeutig auf “natürliche” Ursachen zurückzuführen, gelten die Todesumstände zunächst als ungeklärt. In diesen Fällen wird in der Regel die Polizei hinzugezogen, um die Umstände des Todes zu klären. Dies kann Auswirkungen auf den weiteren Ablauf haben. Trifft diese Situation auf Sie zu, finden Sie Informationen zu den Besonderheiten und eine Erläuterung der nächsten Schritte hier.

 

Sterbeort: Zuhause

 

Verstorbene dürfen in Berlin nach Eintritt des Todes 36 Stunden (24 Stunden in Brandenburg) zu Hause bleiben. Sie müssen also nicht sofort reagieren. Nichts muss jetzt überstürzt in die Wege geleitet werden. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

Verständigen Sie eine Ärztin oder einen Arzt über den Todesfall

Hausarztpraxis: Wenn erreichbar, wenden Sie sich an die zuständige Hausärztin, den Hausarzt oder das Palliativteam. 

Bereitschafts- bzw Notdienst: Alternativ steht Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit auch der ärztliche Notdienst zur Seite (Tel.: 116 117).

Notruf: Ist der Tod unerwartet eingetreten, etwa infolge eines Unfalls oder einer plötzlich eingetretenen gesundheitlichen Krise, wählen Sie den Notruf (112).

Unter Umständen handelt es sich um besondere Todesumstände. Dann sind die zu klärenden Umstände des Todes maßgeblich für den weiteren Ablauf. Trifft dies auf Ihre Situation zu, finden Sie Informationen zu den Besonderheiten und eine Erläuterung der nächsten Schritte hier.

Feststellung des Todes

Feststellung des Todes: Zunächst muss der Tod durch eine ärztliche Person festgestellt und bescheinigt werden.

Bescheinigung des Todes: Anschließend wird eine Todesbescheinigung (in Berlin der sogenannte Leichenschauschein) ausgestellt. Diese enthält personenbezogene Angaben sowie Informationen zur Todesursache und wird für die nächsten Schritte benötigt, etwa für die Überführung und die Beantragung der Sterbeurkunde.

Sterbeort: Einrichtung

 

Feststellung des Todes Ausstellung des Totenscheins 

Feststellung des Todes: Verstirbt ein Mensch in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim, informiert im Regelfall das Pflegepersonal vor Ort eine ärztliche Person zur Feststellung des Todes.

Bescheinigung des Todes: Die ausgestellte Todesbescheinigung wird in der Regel direkt an die Bestattenden übergeben, welche damit die Überführung und die Einleitung der nächsten Schritte veranlassen, wie etwa die Überführung und die Beantragung der Sterbeurkunde. 

Bestattungsunternehmen kontaktieren

Falls nicht schon im Vorfeld passiert, informieren Sie uns oder ein anderes Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Wir beantworten offene Fragen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

 

Abschiednehmen 

Abschied vor Ort: In der Regel kann die verstorbene Person noch einige Zeit im Sterbezimmer verbleiben, sodass Sie sich ganz in Ruhe verabschieden können. In einigen Einrichtungen gibt es auch Abschiedsräume, die zur Verfügung gestellt werden können.

Abschied Zuhause: Grundsätzlich ist auch nach einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung eine Überführung der verstorbenen Person nach Hause innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens von bis zu 36 Stunden nach dem Tod (24 Stunden in Brandenburg) möglich.

Wichtig: Wenn Sie sich nach dem Tod eines Menschen noch einmal im vertrauten Zuhause verabschieden möchten und Ihnen diese Umgebung besonders wichtig ist, sollten Sie das gegenüber dem Pflegepersonal und dem Bestattungsunternehmen frühzeitig äußern. Ist eine Verlegung in die Kühlung oder sogenannte Pathologie erst einmal veranlasst, wird damit eine Rückführung oft kompliziert oder nicht mehr möglich. Die Umsetzung erfordert daher eine zeitliche und organisatorische Abstimmung und hängt von den jeweiligen Abläufen vor Ort ab.

Abschiednahme zu einem späteren Zeitpunkt: Unabhängig davon, wie viel Zeit Sie sich unmittelbar nach dem Tod für den Abschied nehmen können oder wollen, besteht auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, dem verstorbenen Menschen noch einmal zu begegnen und sich in Ihrem eigenen Tempo zu verabschieden.

 

Abholung/Überführung

In Zusammenarbeit mit dem Fuhrunternehmen Gustav Schöne organisieren wir die Abholung und Überführung der verstorbenen Person in die dortigen von uns genutzten Räumlichkeiten in Berlin-Rixdorf. Dies erfolgt stets in enger Absprache mit Ihnen.

 

Formalitäten

Falls zugänglich, können Sie bereits alle für die Bestattung relevanten Dokumente bei der Abholung bereithalten. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Besondere Todesumstände

 

Besondere Todesumstände

 

Feststellung des Todes als “nicht natürlich” oder infolge ungeklärter Umstände

Sind die Todesumstände nicht auf Anhieb durch eine Arztperson zu klären, oder besteht Annahme auf Fremdeinwirkung wird stets die Polizei eingeschaltet.

 

Abholung/Überfühung/Beschlagnahmung

In diesem Fall fordert die Klärung der Todesumstände in aller Regel die Beschlagnahmung des Körpers der verstorbenen Person

Für Zugehörige stellt das Nebeneinander ungeklärter Todesumstände und einer polizeilichen Ermittlungen nicht selten eine besondere Belastung dar. 

Bestattungsunternehmen kontaktieren

Informieren Sie uns oder ein anderes Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

In einer Ausnahmesituation wie dieser, kann die frühzeitige Begleitung durch ein Bestattungsunternehmen entlasten, auch bzw. gerade wenn sich der Ablauf durch die Beschlagnahmung verzögert 

Wir beantworten offene Fragen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte

 

Formalitäten im Sterbefall

 

Wenn ein Mensch verstirbt, müssen neben allem anderen auch einige formale Schritte erledigt werden, wie zum Beispiel die zeitnahe Anzeige beim zuständigen Standesamt.

Damit wir Sie dabei gut unterstützen können, benötigen wir einige Unterlagen, die Sie, soweit zugänglich, auch gern schon zu unserem ersten Treffen mitbringen können. 

Je nach Personenstand der verstorbenen Person kann es dabei kleine Unterschiede geben, so wie in der folgenden Übersicht ersichtlich.

Sollten einige der folgenden Dokumente fehlen, geben Sie uns einfach Bescheid und wir kümmern uns gemeinsam um alles Weitere.


 

Allgemein gilt: 

  • Personalausweis bzw. Reisepass

  • Bei Minderjährigen, Kindern und Babys: Geburtsurkunde der Kinder, Personalausweise, bzw. Reisepässe der Eltern, ggf. Heiratsurkunde oder Familienbuch (wenn verheiratet)

Darüber hinaus werden folgende Dokumente im Original benötigt:

  • Wenn ledig: Geburtsurkunde  

  • Wenn verheiratet: Heiratsurkunde oder Familienbuch

  • Wenn geschieden: Heiratsurkunde oder Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

  • Wenn verwitwet: Heiratsurkunde (oder Familienbuch), Sterbeurkunde des/der Ehepartner*in

  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel (oder eine erweiterte Meldebescheinigung). Wenn die Dokumente in nichtdeutscher Sprache vorliegen, benötigen diese eine beglaubigte Übersetzung.

 

Und falls vorhanden: 

  • Bestattungsvorsorgevertrag 

  • Versicherungspolicen (z. B. Lebens- oder Sterbegeldversicherung)

  • Versichertenkarte Krankenkasse

  • Rentenversicherungsnummer

  • Grabkarte, wenn Friedhof und Grabstelle bereits feststehen

Formalitäten

 

Unsere Preise

Im Mittelpunkt unserer Arbeit bei Charon Bestattungen steht der Mensch. Deshalb nehmen wir uns Zeit für ausführliche Gespräche und die Klärung persönlicher Wünsche und Fragen. Unsere Begleitung orientiert sich nicht an starren Abläufen, sondern am individuellen Tempo und den Bedürfnissen der Angehörigen. Wir unterstützen Sie bei den vielen Entscheidungen, die nach einem Todesfall getroffen werden müssen.

 

Die Grundkosten sichern somit die Möglichkeit, Angehörige mit der erforderlichen Zeit, Aufmerksamkeit und fachlichen Kompetenz zu begleiten und individuelle Abschiede gemeinsam zu gestalten, die den Verstorbenen und den Hinterbliebenen gleichermaßen gerecht werden.

 

Darüber hinaus decken die Grundkosten die kontinuierliche Erreichbarkeit, die fachliche Beratung, die Koordination aller notwendigen Schritte sowie die Kommunikation mit Behörden, Friedhöfen, Krematorien und weiteren Beteiligten ab. Sie ermöglichen außerdem die Vorhaltung der personellen, räumlichen und organisatorischen Strukturen, die für eine einfühlsame und qualitativ hochwertige Begleitung erforderlich sind.

Produkte (z.B. Särge oder Urnen), Fremdleistungen sowie Gebühren (z.B. von Friedhöfen oder Behörden) reichen wir ohne Zuverdienst weiter.

Einen Überblick über die einzelnen Posten unserer Begleitung entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Preise
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