CHARON BESTATTUNGEN
Wenn Babys sterben
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Begleitung von verwaisten Familien. So sind etwa ein Drittel der Verstorbenen, die wir betreuen, Babys, Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren. Dieser Schwerpunkt ist historisch gewachsen. Seit 2013 haben sich Dr. Clarissa Schwarz und Uller Gscheidel als Hebammen-Bestatter-Team der Begleitung von Sternenkindern und ihren verwaisten Familien angenommen und Pionierarbeit in diesem Bereich geleistet.
Wenn Geburt und Tod zusammenfallen, liegen Kennenlernen und Abschied nah beieinander. Unabhängig von den Umständen, vom Geburtsgewicht des Kindes oder der individuellen Situation, die zum Tod geführt hat, ist der Umgang mit dem Erlebten eine sehr herausfordernde Erfahrung.
Eine grundsätzliche Haltung hat sich bewährt, um Familien beim Umgang mit dieser Erfahrung zu unterstützen:
Der Situation Zeit zu geben und diese Zeit nach dem Tempo der Betroffenen auszurichten. Es müssen keine überstürzten Entscheidungen getroffen werden. Behutsam begleiten wir die betroffenen Personen und öffnen Räume für eine bewusste Begegnung mit dem Kind und die Abschiednahme.
Informationen zum gesetzlichen Rahmen finden Sie hier.

Unsere Begleitung
Der erste Kontakt zu uns findet meist per Telefon oder Mail statt. Manchmal kontaktieren uns die Eltern selbst, manchmal auch Familienmitglieder oder Freunde, welche die Elternpersonen unterstützen. Der Wunsch nach Orientierung und einem Überblick der Rahmenbedingungen und Kosten sind meist Inhalte dieser Erstkontakte.
Je nach Situation ist das vor der Geburt oder dem bevorstehenden Tod oder erst danach.
Für die weiteren persönlichen Gespräche der eigentlichen Begleitung kommen wir dann wie eine Hebamme zu den Familien nach Hause oder in die Einrichtung, in der sie sich befinden.
Die Zeit zwischen Geburt und Beerdigung
Die Beziehung zu einem Kind und allem, was dieses Kind in das eigene Leben gebracht hat und noch bringen wird, ist einzigartig - unabhängig davon, wie lange es gelebt hat - auch, wenn es schon vor der Geburt gestorben ist. Mit dem verstorbenen Kind selbst Zeit zu verbringen kann helfen, diese Beziehung anzuerkennen und zu begreifen.
Meist geschieht das unmittelbar nach der Geburt des Kindes, begleitet von den Hebammen und den Ärzt:innen. Dann kann dem Kind - vielleicht hat es auch einen Namen - das erste Mal außerhalb des Bauches begegnet werden. Je nach Umständen beschreiben Menschen diese Momente trotz aller Tragik meist als wertvoll, innig und sogar schön. Die ganz konkrete Form dieses Wesens darf bestaunt und entdeckt werden.
Die mittlerweile präsente Bereitschaft, den Eltern das zu ermöglichen und die Trauer zuzulassen, war überhaupt nicht immer selbstverständlich. Das ist unter anderem dem Einfluss der Arbeit von Dr. Clarissa Schwarz und Uller Gscheidel zu verdanken.
Es kommt durchaus vor, dass wir als Bestattende die Eltern erst treffen, wenn diese wieder zuhause sind und sich mit dem Abschied befassen müssen.
Das Einbetten in den Sarg
Wir ermutigen die betroffenen Familien, sich ihrem verstorbenen Baby zuzuwenden. Bei der Einbettung können die Begegnung, Berührungen, Blicke oder das Kind im Arm zu halten es ermöglichen, die Elternschaft körperlich außerhalb des Bauches zu erfahren. Manche Menschen möchten ihr Kind noch selbst ankleiden, es in ein eigenes Deckchen legen und ihm noch ein Kuscheltier oder etwas anderes Bedeutsames mitgeben.
Auf Wunsch übernehmen wir auch stellvertretend diese Handlungen.
Aus unserer Erfahrung mit begleiteten Familien kann es für den gesamten Prozess wichtig sein, zu wissen, wie und wo genau das Kind gebettet ist und was es alles bei sich hat.
Die Einbettung und Abschiednahme findet entweder vor Ort statt oder in den von uns genutzten Räumen auf dem Hof Gustav Schöne am Richardplatz in Rixdorf statt. Dort befinden sich auch die Kühlräume, in denen der Körper des Kindes in einem geschützten Bereich bis zur Beerdigung verweilt.
Manchmal stellen wir im Vorfeld einen ovalen Baby-Sarg aus Buchenspahn zur Verfügung und die Familien gestalten ihn in ihrem Sinne für ihr Kind und bringen den Sarg dann zur Einbettung und Abschiednahme mit.
Wir bedenken dabei auch, ob und auf welche Art und Weise das Umfeld der Elternpersonen teilhaben kann. Das können zum Beispiel Geschwister, die weitere Familie oder wichtige Bezugsmenschen sein. Manchmal gibt es lebende Geschwister und vielleicht wird mit oder von diesen der leere Sarg vorab Zuhause oder am Geburtsort bemalt und ausgeschmückt.
Aus unserer Perspektive kann das Teilen von Räumen und Handlungen eine wichtige verbindende Erfahrung auf dem weiteren Trauerweg sein. Den Körper zu verabschieden und die Bedeutsamkeit seiner Existenz gemeinsam zu spüren. Bei allem Mut, welchen diese Trauer abverlangen kann, können so auch liebevolle und wundersame Empfindungen bezeugt und geteilt werden.
Die Beerdigung
Grundsätzlich dürfen Babys auf jedem Friedhof beigesetzt werden.
Es gibt Grabfelder, die ausschließlich für verstorbene Kinder angelegt sind. Eine Liste mit diesen Feldern ist von der Hebamme Clarissa Schwarz erstellt worden und ist hier einsehbar.
Für manche Eltern ist die Vorstellung eines Sternenkindergartens auf einem Friedhof in der Nähe stimmig. Andere finden den Grabort am Sternschnuppenbaums in einer Waldbestattung. Manchmal finden Kinder auch in bereits bestehenden Gräbern der Familie Platz. Oder es soll eine eigene Stelle sein.
Über eigene Vorstellungen und Fragen empfehlen wir, uns direkt anzusprechen.
Welche Rolle das Grab und auch die Besuche dort nach der Beisetzung spielen, entwickelt sich oft erst im Laufe der Zeit.
Und nicht immer ist eine Bestattung des Kindes auf einem Friedhof verpflichtend. (siehe hier)
Die Trauerfeier
Üblicherweise findet vor dem gemeinsamen Gang zur Grabstelle eine Abschiedsfeier (auch Trauerfeier genannt) in der Kapelle des Friedhofs statt. Sie bietet die Möglichkeit in der Gemeinschaft mit den An- und Zugehörigen, das kleine Leben Willkommen zu heißen und gleichzeitig zu verabschieden.
Rituale und symbolische Handlungen sind oft Teil der Trauerfeier. Sie können sowohl dem Abschied als auch der Verbindung Halt und Ausdruck verleihen und eine feierliche oder festliche Atmosphäre entstehen lassen.
Konkret können das eigene Worte oder Briefe an das Kind sein - selbst oder von uns stellvertretend vorgelesen. Ebenso Elemente wie die Gestaltung der Blumen, die Auswahl von Musik und vielleicht ein Bild des Kindes. Auch die Einbeziehung von Geschwisterkindern und des persönlichen Umfeldes in die Gestaltung der Feier kann allen Beteiligten Halt geben.

Formalitäten und gesetzlicher Rahmen
Wir besprechen alle erforderlichen Notwendigkeiten für die Beantragung von Geburts- oder Sterbeurkunden in Berlin und können die Urkunden auch beantragen.
Wenn Babys tot geboren wurden und über 500 Gramm gewogen haben, wird durch das Standesamt eine Geburtsurkunde ausgestellt. Auf dieser gibt es den Vermerk ‘tot geboren’. Eine eigene Sterbeurkunde wird in diesem Fall nicht ausgestellt.
Tot geboren und bei weniger als 500 Gramm Gewicht kann auf Wunsch der Eltern eine Bescheinigung beim Standesamt beantragt werden.
Bestattung eines Babys - Gesetzlicher Rahmen
Entscheidend für die Rahmenbedingungen der Bestattung sind Gewicht und ob das Kind bei der Geburt gelebt hat. Die Umstände der Todesursache sind in dieser Hinsicht unerheblich.
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Alle Kinder dürfen individuell bestattet werden, unabhängig von Größe, Alter und Ursache des Todes.
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Wurde ein Kind lebend geboren oder wog bei der Geburt ab 1000 Gramm, muss das Kind individuell bestattet werden. In aller Regel gilt eine Friedhofspflicht.
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Tot geboren und bis zu 1000 Gramm Geburtsgewicht gilt die Verpflichtung zur individuellen Bestattung in Berlin nicht.
Erfolgte die Geburt in einer Einrichtung, kann über diese eine Sammelbestattung erfolgen. In der Praxis werden die Sammelbestattungen meist von den Seelsorgenden oder geistlichen der Häuser fürsorglich begleitet.
Es gelten die Auflagen zum Transport im Leichenwagen und einer Unterbringung in einer Kühlung für Verstorbene sowie die standesamtliche Beurkundungspflicht.
Eine Hausaufbahrung innerhalb von bis zu 36 Stunden nach dem Tod ist in den oberen Fällen je nach Absprachen und Organisation grundsätzlich möglich.
Ist das Kind tot geboren worden und hatte weniger als 500 Gramm Geburtsgewicht, gelten die Auflagen nicht
Die Transportpflicht im Leichenwagen, eine ausschließliche Aufbewahrung in einer öffentlichen Kühlung für Verstorbene, und sowohl Friedhofs- und Beurkundungspflicht sind möglich, aber nicht mehr erforderlich. Beim Standesamt kann eine Bescheinigung über die Geburt ausgestellt werden.
Es gilt derselbe Wortlaut des Berliner Bestattungsgesetzes wie auch bei der Sammelbestattung: “[...] hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen”.
Hier kommt es im Einzelfall darauf an, was die Eltern wollen, als richtig empfinden und vielleicht selbst und unabhängig umsetzen möchten. Das ist am Besten persönlich zu besprechen. Grundsätzlich dürfen alle Kinder auf Wunsch der Eltern individuell bestattet werden.
Eine individuelle Bestattung und deren Schritte können dabei helfen, Erinnerungen zu schaffen und zu bewahren und dem Kind trotz seines Todes einen festen Platz im Herzen und in der Familiengeschichte zu geben.
Denn der Umgang mit dem Tod eines Kindes spielt fortan für das weitere eigene Leben wie auch für das des Umfeldes eine Rolle.
Auch wenn es anfangs unvorstellbar erscheinen mag, kann der Umgang mit so einer Erfahrung für das eigene Leben langfristig auch bestärkend wirken.

Weitere Infos und Ressourcen
Ressourcensammlung für Sternenkindeltern (zusammengestellt von der Hebamme und Bestatterin Dr. Clarissa Schwarz)
Liste mit Kindergrabfeldern in Berlin und Umgebung (zusammengestellt von der Hebamme und Bestatterin Dr. Clarissa Schwarz)
Hebammennetzwerk für Sternenkindmütter
Mutterschutz Informationen