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Wie sehen unsere Begleitungen aus?

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In unserer bestatterischen Tätigkeit unterstützen wir Menschen nach einem Sterbefall und begleiten die An- und Zugehörigen ebenso wie ihre Verstorbenen. Unsere Begleitung beginnt meist dort, wo ein Leben zu Ende gegangen, bzw. das Ende eines Lebens absehbar geworden ist, und umfasst in der Regel die Zeit vom Tod eines Menschen bis zu dessen Bestattung. In dieser Zeit kümmern wir uns um organisatorische Belange, rechtliche Notwendigkeiten und widmen uns gleichzeitig auch den emotionalen und zwischenmenschlichen Aspekten des Abschieds.

 

Wie diese Zeit gestaltet wird, richtet sich primär nach den Bedürfnissen der Zugehörigen. Zugleich folgt sie den verschiedenen Stationen, die der verstorbene Mensch beziehungsweise dessen Körper bis zur Bestattung durchläuft.

 

In enger Abstimmung mit den Zugehörigen begleiten wir jeden einzelnen dieser Schritte, die gemeinsam erlebt, bewusst gestaltet oder von uns stellvertretend übernommen werden können: von der Abholung des verstorbenen Menschen vom Sterbeort über die Versorgung und Waschung des Körpers, das Ankleiden und Einbetten sowie eine mögliche Abschiednahme am offenen oder geschlossenen Sarg, die Einäscherung bis hin zur Trauerfeier und der Bestattungszeremonie. 

Die gedankliche und/oder physische Begleitung dieser einzelnen Etappen kann für Zugehörige ein Gegengewicht zu der oft abrupt erlebten Veränderung sein, die ein Todesfall in ihrem Leben bedeutet. Auf ihre persönliche Weise und mit unserer Unterstützung können sie sich so dem Geschehenen in ihrem eigenen Tempo Schritt für Schritt annähern.

Die Verbindung zwischen Zugehörigen und ihren Verstorbenen steht stets im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine Verbindung, die sich in dieser Zeit ganz grundlegend verändert. Ausgehend davon verstehen wir unsere Aufgabe darin, Zugehörige dabei zu unterstützen, dieser besonderen Phase der Beziehung Ausdruck zu verleihen und einen Abschied zu gestalten, der sowohl ihnen selbst als auch dem Menschen entspricht, von dem sie Abschied nehmen. 

 

In diesem Prozess stehen wir Ihnen mit Fachkenntnis, Hingabe und Erfahrung zur Seite. 

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Begleitung
Todesfall erste schrtte

 

Im Todesfall – Die ersten Schritte

Wenn ein Mensch stirbt, kann das je nach Enge und Art der Beziehung für die An- und Zugehörigen eine einschneidende Erfahrung und emotional, wie organisatorisch, herausfordernd sein. 

Befinden Sie sich selbst – oder auch eine nahestehende Person – in der Situation, dass Sie sich um einen sterbenden oder bereits verstorbenen Menschen kümmern, können Sie sich hier Orientierung darüber verschaffen, welche Schritte nach Eintritt des Todes anstehen und was in welcher Reihenfolge passiert.

Zunächst: Nach dem Eintritt eines Todes drängt in aller Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

 

Meist haben Sie mehr Zeit, als Sie denken!

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Ausschlaggebend dafür, was nun ansteht sind vor allem die Todesumstände sowie der Ort, an dem die Person verstorben ist: 

Handelt es sich in Ihrer Situation um einen „natürlichen“ Tod (was in diesem Fall bedeutet: altersbedingt, als Folge einer be-/erkannten Krankheit und ohne Einwirkung von außen) ist für den weiteren Ablauf vor allem der Sterbeort maßgeblich und die folgende Übersicht ist für Sie zutreffend. Unterschieden haben wir zwischen:

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Sterbeort: Zuhause 

Sterbeort: Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder in einer vergleichbare Einrichtung

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Besondere Todesumstände 

Ist ein Tod auf Anhieb nicht eindeutig auf “natürliche” Ursachen zurückzuführen, gelten die Todesumstände zunächst als ungeklärt. In diesen Fällen wird in der Regel die Polizei hinzugezogen, um die Umstände des Todes zu klären. Dies kann Auswirkungen auf den weiteren Ablauf haben. Trifft diese Situation auf Sie zu, finden Sie Informationen zu den Besonderheiten und eine Erläuterung der nächsten Schritte hier.

 

Sterbeort: Zuhause

 

Verstorbene dürfen in Berlin nach Eintritt des Todes 36 Stunden (24 Stunden in Brandenburg) zu Hause bleiben. Sie müssen also nicht sofort reagieren. Nichts muss jetzt überstürzt in die Wege geleitet werden. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

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Verständigen Sie eine Ärztin oder einen Arzt über den Todesfall

Hausarztpraxis: Wenn erreichbar, wenden Sie sich an die zuständige Hausärztin, den Hausarzt oder das Palliativteam. 

Bereitschafts- bzw Notdienst: Alternativ steht Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit auch der ärztliche Notdienst zur Seite (Tel.: 116 117).

Notruf: Ist der Tod unerwartet eingetreten, etwa infolge eines Unfalls oder einer plötzlich eingetretenen gesundheitlichen Krise, wählen Sie den Notruf (112).

Unter Umständen handelt es sich um besondere Todesumstände. Dann sind die zu klärenden Umstände des Todes maßgeblich für den weiteren Ablauf. Trifft dies auf Ihre Situation zu, finden Sie Informationen zu den Besonderheiten und eine Erläuterung der nächsten Schritte hier.

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Feststellung des Todes

Feststellung des Todes: Zunächst muss der Tod durch eine ärztliche Person festgestellt und bescheinigt werden.

Bescheinigung des Todes: Anschließend wird eine Todesbescheinigung (in Berlin der sogenannte Leichenschauschein) ausgestellt. Diese enthält personenbezogene Angaben sowie Informationen zur Todesursache und wird für die nächsten Schritte benötigt, etwa für die Überführung und die Beantragung der Sterbeurkunde.

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Sterbeort: Einrichtung

 

Feststellung des Todes Ausstellung des Totenscheins 

Feststellung des Todes: Verstirbt ein Mensch in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim, informiert im Regelfall das Pflegepersonal vor Ort eine ärztliche Person zur Feststellung des Todes.

Bescheinigung des Todes: Die ausgestellte Todesbescheinigung wird in der Regel direkt an die Bestattenden übergeben, welche damit die Überführung und die Einleitung der nächsten Schritte veranlassen, wie etwa die Überführung und die Beantragung der Sterbeurkunde. 

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Bestattungsunternehmen kontaktieren

Falls nicht schon im Vorfeld passiert, informieren Sie uns oder ein anderes Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Wir beantworten offene Fragen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

 

Abschiednehmen 

Abschied vor Ort: In der Regel kann die verstorbene Person noch einige Zeit im Sterbezimmer verbleiben, sodass Sie sich ganz in Ruhe verabschieden können. In einigen Einrichtungen gibt es auch Abschiedsräume, die zur Verfügung gestellt werden können.

Abschied Zuhause: Grundsätzlich ist auch nach einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung eine Überführung der verstorbenen Person nach Hause innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens von bis zu 36 Stunden nach dem Tod (24 Stunden in Brandenburg) möglich.

Wichtig: Wenn Sie sich nach dem Tod eines Menschen noch einmal im vertrauten Zuhause verabschieden möchten und Ihnen diese Umgebung besonders wichtig ist, sollten Sie das gegenüber dem Pflegepersonal und dem Bestattungsunternehmen frühzeitig äußern. Ist eine Verlegung in die Kühlung oder sogenannte Pathologie erst einmal veranlasst, wird damit eine Rückführung oft kompliziert oder nicht mehr möglich. Die Umsetzung erfordert daher eine zeitliche und organisatorische Abstimmung und hängt von den jeweiligen Abläufen vor Ort ab.

Abschiednahme zu einem späteren Zeitpunkt: Unabhängig davon, wie viel Zeit Sie sich unmittelbar nach dem Tod für den Abschied nehmen können oder wollen, besteht auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, dem verstorbenen Menschen noch einmal zu begegnen und sich in Ihrem eigenen Tempo zu verabschieden.

 

Abholung/Überführung

In Zusammenarbeit mit dem Fuhrunternehmen Gustav Schöne organisieren wir die Abholung und Überführung der verstorbenen Person in die dortigen von uns genutzten Räumlichkeiten in Berlin-Rixdorf. Dies erfolgt stets in enger Absprache mit Ihnen.

 

Formalitäten

Falls zugänglich, können Sie bereits alle für die Bestattung relevanten Dokumente bei der Abholung bereithalten. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

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Besondere Todesumstände

 

Besondere Todesumstände

 

Feststellung des Todes als “nicht natürlich” oder infolge ungeklärter Umstände

Sind die Todesumstände nicht auf Anhieb durch eine Arztperson zu klären, oder besteht Annahme auf Fremdeinwirkung wird stets die Polizei eingeschaltet.

 

Abholung/Überfühung/Beschlagnahmung

In diesem Fall fordert die Klärung der Todesumstände in aller Regel die Beschlagnahmung des Körpers der verstorbenen Person

Für Zugehörige stellt das Nebeneinander ungeklärter Todesumstände und einer polizeilichen Ermittlungen nicht selten eine besondere Belastung dar. 

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Bestattungsunternehmen kontaktieren

Informieren Sie uns oder ein anderes Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

In einer Ausnahmesituation wie dieser, kann die frühzeitige Begleitung durch ein Bestattungsunternehmen entlasten, auch bzw. gerade wenn sich der Ablauf durch die Beschlagnahmung verzögert 

Wir beantworten offene Fragen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte

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Eine zentrale Frage in jedem Bestattungsprozess, ist die nach der Bestattungsart. Hierbei unterscheidet man traditionell vor allem eine sogenannte Erd- von einer Feuerbestattung. 

Diese Entscheidung ist nicht nur ausschlaggebend in Bezug auf die Einäscherung des Körpers und die Frage ob die Beisetzung mit einer Urne oder einem Sarg geschehen soll. Auch die Wahl des Grabplatzes und des Beisetzungsort hängt potenziell mit dieser Entscheidung zusammen.

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Hier finden Sie einige Informationen und die wichtigsten Unterschiede zwischen den verschiedenen Bestattungsarten.

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Erdbestattung

 

Grundlegend für eine Erdbestattung ist, dass der Körper des verstorbenen Menschen in einem Sarg beigesetzt und zusammen mit ihm beerdigt wird. Im folgenden finden Sie einen Überblick darüber, was eine Erdbestattung darüber hinaus im Einzelnen für Sie und ihren verstorbenen Menschen bedeutet.

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Grabplatz

Die Erdbestattung in einem Sarg ist grundsätzlich nur auf Friedhöfen möglich. Man entscheidet sich also für einen festen Grabplatz, den man sich auswählt, den man besuchen kann und für dessen Pflege man für die zeit der Nutzung die Verantwortung trägt. (Wahl-, Reihen-, Rasengrab)

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Trauerfeier

Als zeremonieller Abschied von einem verstorbenen Menschen ist die Trauerfeier in vielen Bestattungsprozessen ein zentrales Ereignis für die Hinterbliebenen. Häufig (aber nicht zwangsläufig) findet an ihrem Ende das Begräbnis statt.

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Bei einer Trauerfeier mit einer anschließenden Erdbestattung, also dem Begräbnis mit einem Sarg, spielt der Körper des verstorbenen Menschen eine besondere Rolle. Wenn auch nicht sichtbar, ist doch der Körper in seiner Form und Größe anwesend. Der Transformationsprozess, der mit dem Tod beginnt, ist hier noch ganz am Anfang und vollzieht sich im Weiteren ohne unser Zutun ganz natürlich in der Erde. 

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Sargträger*innen

Ein besonderer Teil der Trauerzeremonie ist der gemeinsame Gang zum Grab. Der verstorbene Mensch wird in Begleitung des Trauerzugs zu dessen letzter Ruhestätte geleitet. Mit der Aufgabe des Tragens und Senkens des Sarges betrauen wir professionelle Sargträger*Innen. 

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Zeitlicher Rahmen

Bei einer Erdbestattung findet die Beisetzung zeitnah statt. In aller Regel nicht später als 10-14 Tagen nach Eintritt des Todes.

Kosten: In finanzieller Hinsicht ist die Erdbestattung in Bezug auf Grabstätte und -pflege etwas kostenintensiver. Anders als bei der Feuerbestattung fallen allerdings keine Kosten für Einäscherung und Überführung zum Krematorium an. 

Ein individuellen Kostenvoranschlag erstellen wir auf Grundlage ihrer Vorstellungen im Gespräch. Als Orientierung dient Ihnen unsere Preisliste.

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Feuerbestattung

 

Die Feuerbestattung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass der Körper eines verstorbenen Menschen vor dessen Beisetzung eingeäschert wird. Die verbleibende Asche ist dann, was in eine Urne gefüllt beigesetzt wird.

Im folgenden finden Sie einen Überblick darüber, was eine Feuerbestattung darüber hinaus im Einzelnen für Sie und ihren verstorbenen Menschen bedeutet.

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Beisetzungsort

Die meisten Urnen werden, so wie Särge, auf einem Friedhof beigesetzt. Sie sind allerdings nicht gleichermaßen an den Friedhof gebunden. Alternativ können Urnen auch in dafür freigegebenen Wäldern beigesetzt werden. Im Umland von Berlin gibt es bei Straußberg, Bernau, Nauen, Fürstenwalde und Eberswalde sogenannte Friedwälder bzw. Ruheforste.

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Grabart

Die meisten Friedhöfe haben Erdgräber für Särge, wie auch für Urnen. Neben den herkömmlichen Wahl- und Reihengräbern und oberirdischen Ruhestätten in Kolumbarien, bieten manche Friedhöfe für Urnenbeisetzungen auch Gemeinschaftsflächen wie Rasen- und Baumfelder an, die teils gekennzeichnete, teils anonyme Grabplätze bereitstellen. 

Seebestattung: Auch die Seebestattung ist im Grunde eine alternative Besetzungsform der Feuerbestattung. Denn auch hier wird der Körper des verstorbenen Menschen zunächst eingeäschert. Die Beisetzung der verbleibenden Asche findet von einem Boot aus statt. In einer Urne, die sich mit der Zeit im Wasser auflöst, wird sie auf See ins Meer gesenkt.

Trauerfeier: Bei einer Trauerfeier mit Urnenbeisetzung, wird von dem Verstorbenen in Form dessen Asche Abschied genommen. Der Transformationsprozess, der mit jedem Tod beginnt, ist hier bereits vorangeschritten. Allein die Größe der Urne macht die Veränderung, die sich bereits vollzogen hat, deutlich sichtbar. 

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Abschiednahme

Eine Abschiednahme am offenen oder geschlossenen Sarg ist im Vorfeld unabhängig von der Bestattungsart möglich. Egal wie Sie sich entscheiden, besteht also die Möglichkeit, dass sich ein Kreis von Freunden, An- und Zugehörigen sich noch einmal vom verstorbenen Menschen verabschieden kann. Diese letzten Begegnungen mit dem Körper einer nahestehenden Person können wichtige Erinnerungen schaffen und den Trauerprozess unterstützen. 

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Begleitete Einäscherung im Krematorium

Für manche An- und Zugehörige ist es wichtig, Ihren verstorbenen Menschen auf jedem einzelnen Schritt zwischen Tod und Begräbnis zu begleiten. Und wir begleiten Sie. Bei einer Feuerbestattung ist einer dieser Schritte die Kremierung. Sofern Sie wünschen, bei der Einäscherung vor Ort zu sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit dazu. Das ist sehr individuell und man muss nicht zwangsläufig vor Ort sein, um dabei zu sein. Alternativ teilen wir Ihnen auf Wunsch gern Datum und Zeit der Einäscherung mit, so dass Sie in Gedanken dabei sein können.

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Schmuckurne: Wahlweise kann die Aschekapsel des Krematoriums, für die Trauerfeier in eine Schmuckurne gegeben werden. Wie auch bei der Wahl des Sarges variieren hier die Preise, je nach Produkt, Hersteller und Material. Eine Schmuckurne ist nicht vorgeschrieben, aber falls Sie wünschen, beraten wir Sie natürlich gerne.

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Zeitlicher Rahmen

Der Zeitliche Rahmen bei einer Feuerbestattung ist wesentlich flexibler als bei der Erdbestattung. So können zwischen Todeszeitpunkt und Urnenbeisetzung auch mehrere Wochen vergehen, in Ausnahmen auch noch mehr.

Kosten: Was bei einer Feuerbestattung im Gegensatz zur Erdbestattung anfällt, ist die Einäscherung und die Überführung zum Krematorium und zurück. Demgegenüber sind Kosten und Aufwand, die durch das Grab entstehen, häufig geringer. Ort und Art der Ruhestätte sind hier ausschlaggebend.

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Bestattungsarten

 

Formalitäten im Sterbefall

 

Wenn ein Mensch verstirbt, müssen neben allem anderen auch einige formale Schritte erledigt werden, wie zum Beispiel die zeitnahe Anzeige beim zuständigen Standesamt.

Damit wir Sie dabei gut unterstützen können, benötigen wir einige Unterlagen, die Sie, soweit zugänglich, auch gern schon zu unserem ersten Treffen mitbringen können. 

Je nach Personenstand der verstorbenen Person kann es dabei kleine Unterschiede geben, so wie in der folgenden Übersicht ersichtlich.

Sollten einige der folgenden Dokumente fehlen, geben Sie uns einfach Bescheid und wir kümmern uns gemeinsam um alles Weitere.


 

Allgemein gilt: 

  • Personalausweis bzw. Reisepass

  • Bei Minderjährigen, Kindern und Babys: Geburtsurkunde der Kinder, Personalausweise, bzw. Reisepässe der Eltern, ggf. Heiratsurkunde oder Familienbuch (wenn verheiratet)

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Darüber hinaus werden folgende Dokumente im Original benötigt:

  • Wenn ledig: Geburtsurkunde  

  • Wenn verheiratet: Heiratsurkunde oder Familienbuch

  • Wenn geschieden: Heiratsurkunde oder Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

  • Wenn verwitwet: Heiratsurkunde (oder Familienbuch), Sterbeurkunde des/der Ehepartner*in

  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel (oder eine erweiterte Meldebescheinigung). Wenn die Dokumente in nichtdeutscher Sprache vorliegen, benötigen diese eine beglaubigte Übersetzung.

 

Und falls vorhanden: 

  • Bestattungsvorsorgevertrag 

  • Versicherungspolicen (z. B. Lebens- oder Sterbegeldversicherung)

  • Versichertenkarte Krankenkasse

  • Rentenversicherungsnummer

  • Grabkarte, wenn Friedhof und Grabstelle bereits feststehen

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Formalitäten

 

Unsere Preise

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Im Mittelpunkt unserer Arbeit bei Charon Bestattungen steht der Mensch. Deshalb nehmen wir uns Zeit für ausführliche Gespräche und die Klärung persönlicher Wünsche und Fragen. Unsere Begleitung orientiert sich nicht an starren Abläufen, sondern am individuellen Tempo und den Bedürfnissen der Angehörigen. Wir unterstützen Sie bei den vielen Entscheidungen, die nach einem Todesfall getroffen werden müssen.

 

Die Grundkosten sichern somit die Möglichkeit, Angehörige mit der erforderlichen Zeit, Aufmerksamkeit und fachlichen Kompetenz zu begleiten und individuelle Abschiede gemeinsam zu gestalten, die den Verstorbenen und den Hinterbliebenen gleichermaßen gerecht werden.

 

Darüber hinaus decken die Grundkosten die kontinuierliche Erreichbarkeit, die fachliche Beratung, die Koordination aller notwendigen Schritte sowie die Kommunikation mit Behörden, Friedhöfen, Krematorien und weiteren Beteiligten ab. Sie ermöglichen außerdem die Vorhaltung der personellen, räumlichen und organisatorischen Strukturen, die für eine einfühlsame und qualitativ hochwertige Begleitung erforderlich sind.

Produkte (z.B. Särge oder Urnen), Fremdleistungen sowie Gebühren (z.B. von Friedhöfen oder Behörden) reichen wir ohne Zuverdienst weiter.

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Einen Überblick über die einzelnen Posten unserer Begleitung entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

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Preise
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